
- Friedrichsdorf 1
- Friedrichsdorf 2 - Köppern
- Friedrichsdorf 3 - Burgholzhausen
- Friedrichsdorf 4 - Seulberg
Aufgaben
Durchführung von Sühneverhandlungen mit dem Ziel der gütlichen
Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten zur Vermeidung von Privatklageverfahren
und Schlichtung kleiner bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten.
Die Privatklage in Strafsachen kann erst betrieben werden, nachdem ein Sühneversuch
vor dem Schiedsmann oder sonstigen Vergleichsbehörden erfolglos geblieben
ist und eine entsprechende Sühnebescheinigung mit der Einreichung der Privatklage
dem Gericht vorgelegt wird.
- Auf Antrag:
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche geringer Höhe, z.B. aus dem Nachbarrecht, außer in Rechtsstreitigkeiten, deren Entscheidung den Auseinandersetzungsbehörden zusteht (z.B. Grundbuch, Scheidungs-, Erbrechtsangelegenheiten etc.)
- in Strafsachen bei Vergehen:
- des Hausfriedensbruchs (§ 123 Strafgesetzbuch),
- der Beleidigung (§§ 185 bis 187a und 189 StGB),
- der leichten vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 StGB),
- der fahrlässigen Körperverletzung (§ 230 StGB),
- der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB),
- der Sachbeschädigung (§ 303 StGB),
- der Bedrohung (§ 241 StGB).
Auf Antrag des Privatklägers lädt der Schiedsmann, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, diesen und den Antragsteller zum Sühnetermin. Erscheint der Antragsteller nicht, findet eine Verhandlung nicht statt; beim unentschuldigten Ausbleiben des Antragsgegners, das Verhängen von Ordnungsgeld nach sich zieht, wird angenommen, dass er sich auf eine Verhandlung nicht einlassen wollte. Kommt ein Vergleich zustande, wird er vom Schiedsmann protokolliert und ist damit sofort rechtsgültig. Ist der Sühneversuch im Strafverfahren erfolglos, so erhält der Antragsteller hierüber eine Bescheinigung, die er mit der Privatklage einreicht. Vom Sühneversuch kann auf Gerichtsbeschluss abgesehen werden, wenn beide Parteien nicht im gleichen Schiedsamtsbezirk, sondern weit auseinander wohnen.
Friedrichsdorf 1
| Schiedsmann: | Jürgen Schäfer Eichäckerstr. 22 61381 Friedrichsdorf Tel. 06172/72697 Fax. 06172/764566 eMail: j.schaefer.frdf t-online.de |
|---|---|
| Stellvertreter: | Michael Pauly Wilhelmstraße 7 Tel.: 0 61 72/77 82 23 Fax: 0 61 72/7 53 40 eMail: michael.pauly pauly-snacks.de |
Friedrichsdorf 2 - Köppern
| Schiedsmann: | Kai Ertel Studentenweg 14 Tel. 0 61 75 / 14 44 Fax: 0 61 75 / 72 45 |
|---|---|
| Stellvertreter: | Werner Steuer Falkenweg 14 Tel.: 0 61 75/75 58 |
Friedrichsdorf 3 - Burgholzhausen
| Schiedsmann: | Jürgen Schuck Vogelsbergstr. 6 Tel. 0 60 07/28 49 |
|---|---|
| Stellvertreter: | Barbara Löbig Am Salzpfad 10 Tel. 0 60 07-2516 eMail: b.u.w.Loebig t-online.de |
Friedrichsdorf 4 - Seulberg
| Schiedsmann: | Walter K. Mehlis Ostpreußenstraße 27 Tel. 0 61 72/7 92 45 Fax. 0 61 72/7 16 12 Mobil 01 73/6 60 06 05 |
|---|---|
| Stellvertreter: | Grimm, Karl-Heinz Berliner Str. 4 a Tel. 0 61 72/7 40 97 |
Weitere Informationen zum Thema Schiedsamt erhalten Sie unter
http://www.schiedsamt.de.






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