Die Förderung erfolgt zu den in den nachstehenden Richtlinien festgelegten Bedingungen:
Aus Gründen der Schonung der Trinkwasservorräte und des Hochwasserschutzes gewährt die Stadt Friedrichsdorf allen privaten Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten sowie Vereinen und Organisationen im Stadtgebiet von Friedrichsdorf einen einmaligen Zuschuss für den Bau von ortsfesten Einrichtungen zur Nutzung von Niederschlagswasser
| 1. Fördergegenstand |
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| 1.1 | Gefördert wird der Bau von Auffangeinrichtungen für Niederschlagswasser in Verbindung mit den zur Nutzung erforderlichen Versorgungseinrichtungen. Die Anlagen können sowohl in Altbauten nachträglich installiert, als auch bei der Planung von Neubauten berücksichtigt werden |
Das Niederschlagswasser soll eingesetzt werden für:
- WC-Spülung
- Waschmaschine
- Gartenbewässerung sowie als
- Wasch- und Putzwasser
Das gesamte Merkblatt können Sie hier downloaden.

